Laut Bund der Steuerzahler Berlin e.V. bringt der Februar 2017 gute Neuigkeiten für Umzugswillige:
Umzugspauschale: Höhere Beträge ab Februar 2017
Wer aus beruflichen oder betrieblichen Gründen umzieht, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen oder steuerfrei ersetzt bekommen.
Diese sonstigen Umzugskosten können in der Einkommensteuererklärung in Höhe eines Pauschbetrages oder per Einzelnachweis darüber hinaus steuerlich geltend gemacht werden.
Zum ersten Februar 2017 steigt diese Umzugskostenpauschale von 746 Euro auf 764 Euro für Singles, und von 1.493 Euro auf 1.528 Euro für Verheiratete und Lebenspartner an.
Für jede weitere Person, die mit dem Umziehenden mit Ausnahme des Ehegatten/Lebenspartners lebt, erhöht sich die Pauschale um 337 Euro.
Zu diesem und weiteren Themen halten wir für Sie unseren, vom Bund der Steuerzahler e.V. entwickelten, Steuerflyer bereit. Gern senden wir Ihnen ein Exemplar zu.